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Spenden an Sportvereine können ab 2024 abgesetzt werden

Ab dem kommenden Jahr profitieren die Sportvereine in Österreich von der Spendenabsetzbarkeit. Eine langjährige Forderung der Sportdachverbände wird damit umgesetzt.

Die Bundesregierung hat nun beschlossen, die Möglichkeit zur Spendenabsetzbarkeit ab dem 1. Jänner 2024 auf Sportvereine auszuweiten. Alle gemeinnützigen Vereine können ab dem kommenden Jahr beim Finanzministerium ansuchen, um auf die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden. Damit können künftig Spenden an Sportvereine abgesetzt werden, wenn sie die Formalkriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen.

ASVOÖ-Präsident Peter Reichl freut sich: „Mit diesem Gesetzesbeschluss wurde eine langjährige Forderung des ASVÖ umgesetzt. Sportvereine sind mit dieser Spendenbegünstigung ab sofort anderen Institutionen wie der Freiwilligen Feuerwehr gleichgestellt. Wir sehen dies als Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit, die unsere Sportvereine und die vielen Ehrenamtlichen für die Gesellschaft leisten. Damit wird das Angebot in den Vereinen gestärkt.“

Mit diesem Beschluss könnte sich das Spendenaufkommen an Sportvereine erhöhen, womit sich die wirtschaftliche Grundlage verbessern würde. „Gemeinnützige Organisationen sind ein Gewinn für unser Land, sie stärken den Zusammenhalt“, sagt Sportminister Werner Kogler. „Künftig sollen alle gemeinnützigen Vereine von einer Spendenbegünstigung profitieren können. Damit wird es für noch mehr Menschen attraktiv zu spenden und wir alle profitieren von starken Vereinen und Organisationen.“

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