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Energiekostenausgleich Phase 2– Anträge Können ab sofort gestellt werden

Ab sofort können nun Anträge von Vereinen für die 2. Phase des Förderprojets eingereicht werden.

Damit ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich der Verein zuerst mit allen relevanten Daten registrieren und kann sich dann im Portal anmelden. Danach ist er dazu berechtigt einen Antrag zu stellen.
Wurde in der ersten Phase bereits ein Antrag gestellt, so wird dieser Schritt übersprungen.

Wie lege ich einen Antrag an?
Die Erstellung eines Antrags erfolgt online unter Energiekostenausgleich (bundes-sport-gmbh.at). Zuerst erfasst man die Sportstätte(n) des Vereins. Dieser können dann alle Energiequellen (z.B. Strom und Gas) zugeordnet werden. Zur Belegung der Erhöhung der Energiekosten müssen Rechnungen und Zahlungsnachweise der Energieanbieter hochgeladen werden und die daraus ablesbaren Energiekosten in den Antrag eingetragen werden. Auf dieser Ebene wird genau angezeigt, welche Belege hochgeladen werden müssen, damit der Antrag positiv behandelt werden kann. Sollte dennoch etwas unklar sein, so kann man in den FAQ’s nachlesen, die auf der Website zum Download zur Verfügung stehen.
Ist man sicher alle Angaben korrekt gemacht zu haben, kann der Antrag auch schon eingereicht werden. Im nächsten Schritt prüft der ASVÖ Oberösterreich diesen und kann ihn, wenn nötig, für den Verein wiedereröffnen. Ansonsten wird der Antrag vom Verband freigegeben und dieser wird an die Bundes-Sport-GmbH weitergeleitet, wo eine erneute Prüfung stattfindet.

Wurde der Antrag von der BSG freigegeben, so erhält der Verein eine kurze Information per E-Mail. Die Auszahlung der Förderung erfolgt, sobald alle Anträge geprüft wurden.

In welchem Zeitraum kann ich einen Antrag stellen?
Für die Energiekostenerhöhung im Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023 kann bis zum 09. September 2023 ein Antrag gestellt werden.
Für Phase 3 von 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 muss bis zum 08. März 2024 beantragt werden.

Copyright: Image by Frauke Riether from Pixabay

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