Antrag zur ASVÖ Nachhaltigkeitsförderung 2023 online stellen!
Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist längst schon in all seinen Facetten in der Mitte der Gesellschaft angekommen und wird – völlig zurecht und notwendigerweise – breit diskutiert und engagiert betrieben.
Eines ist klar: Nachhaltigkeit ist Teamarbeit. Aus diesem Grund hat der ASVÖ Oberösterreich ein Sonderbudget definiert um Vereine auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen.
Für Fragen steht Ihnen unser ASVÖ Team während der Bürozeiten gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter +43 732 60 14 600 oder per Mail an office.ooe[at]asvoe.at
Bevor Sie nun losstarten, nehmen Sie sich bitte noch einen Moment Zeit, um einige wichtige Informationen zu lesen, damit für Sie ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.
Wichtig: Bitte beachten Sie die Einreichfrist!
- Nachaltige Energie (Photovoltaikanlagen)
- E-Mobilität (Elektrobike, E-Tankstellen, etc.)
- Thermische Sanierung (Dämmung, Tausch von Fenster, Türen, etc.)
- Senkung Energieverbrauch (Umstieg auf LED-Beleuchtung, etc.)
- Events Ausstattung (Anschaffung von Mehrweggeschirr, Mehrwegbecher, etc.)
- Umrüstung auf Pelletheizung/Wärmepumpe
- Sonstiges
Grundsätzlich haben nur ASVÖ-Mitgliedsvereine, vertreten durch deren Funktionärinnen und Funktionäre, die Möglichkeit, einen Antrag einzubringen. Auf Vereinsebene zählen hierzu der Präsident, Obmann, Schriftführer und Kassier. Auf Sektionseben der Sektionsleiter. Die jeweiligen Funktionäre müssen mit Ihren Daten (Name, E-Mail-Adresse) beim Verband erfasst sein.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Landesverbandsbüro. Eine Förderantragstellung ist nämlich nur mit gültiger ZVR-Zahl möglich.
Sie finden diese zum einen direkt beim Zentralen Vereinsregister, zum anderen können Sie diese ebenso unter www.vereinssuche.asvo.at abfragen.
Alle im Zuge dieser Sonderaktion eingereichten Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in welche diese im Verbandsbüro in der Leharstraße eingereicht werden. Gefördert werden ausschließlich umgesetzte Maßnahmen, die in die Förderschiene fallen. Es erfolgt eine Prüfung aller Anträge, bei der auch die Originalrechnungen der umgesetzten Maßnahmen vorgelegt werden müssen.