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Indoor, outdoor, öffentlich oder privat?

Wer sich über Lockerungen im Sport freut, muss dennoch einige Regeln für öffentliche Orte (outdoor) sowie für nicht öffentliche Sportstätten (indoor) beachten.

Die Covid19-Regelungen für Veranstaltungen und Zusammenkünfte im Überblick:

SPORT im öffentlichen Bereich (outdoor)

  • Hier kann man sich rund um die Uhr und ohne Quadratmetervorgaben pro Person bewegen. Es braucht keinen Test und keine Maske, jedoch 2m-Abstand. Ausgenommen von der Abstandsregelung sind natürlich sportarttypische Unterschreitungen dieser zwei Meter, wie z.B. bei Kontaktsportarten, Kampfsport, Fußball usw., sowie Hilfs- und Sicherungstätigkeiten.
     
  • „Rund um die Uhr“ bedeutet, dass sich von 5 bis 22 Uhr höchstens zehn Erwachsene aus zehn Haushalten plus zehn Kinder treffen dürfen. Zwischen 22 und 5 Uhr dürfen sich nur noch maximal vier Erwachsene aus vier Haushalten plus sechs Kinder treffen.
     
  • Größere Gruppen (11 bis 50 Personen) müssen angemeldet werden. Für sie gilt die 2m Abstandsregel und die Maskenpflicht, nicht aber während der Sportausübung. Es darf außerdem nicht bewirtet werden. Ab einer Gruppengröße von 50 Personen muss es ein Präventionskonzept und einen Covid19-Beauftragten geben. Alle Teilnehmer müssen einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) erbringen.
     
  • Contact Tracing muss bei allen Arten von Zusammenkünften durchgeführt werden, bei denen mehr als zehn Personen länger als 15 Minuten beisammen sind.


SPORT in nicht öffentlichen Sportstätten (indoor und outdoor)

  • Nicht öffentliche Sportstätten müssen im Indoor-Bereich darauf achten, dass jeder Person 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Ein Präventionskonzept sowie ein Covid19-Beauftragter sind Pflicht.
     
  • Im Indoor- wie im Outdoorbereich dürfen nicht öffentliche Sportstätten nur von 5 bis 22 Uhr geöffnet und nur mit Eintrittstest betreten werden. Davon ausgenommen ist der Spitzensport: Hier gelten ein erweitertes Präventionskonzept sowie Testpflicht zu Beginn und danach einmal pro Woche für alle Teammitglieder sowie Ärzte und Ärztinnen.
     
  • Die 2m-Abstandsregel und die Maskenpflicht gelten beim Betreten der Sportstätte, nicht aber bei der Sportausübung bzw. Hilfestellung und Sicherung und auch nicht in Feuchträumen.
     
  • Veranstaltungen und Zusammenkünfte dürfen sowohl drinnen als auch im Freien nur ohne Publikum stattfinden. Erlaubt sind lediglich sportartübliche Gruppengrößen. Ausgenommen ist wieder der Spitzensport. Hier dürfen bei Veranstaltungen im Innenbereich maximal 100 Zuschauer und im Freien höchstens 200 Zuschauer teilnehmen.
     
  • Kontaktrückverfolgung ist dann notwendig, wenn sich Personen länger als 15 Minuten überwiegend im Indoor-Bereich aufhalten, auch wenn der 2m Abstand eingehalten wird. Im Spitzensport ist Contact Tracing immer verpflichtend.


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