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Achtung bei TV-Übertragungen in Vereinsheimen – Klage durch Pay-TV-Anbieter möglich

Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell Vereine ungewollt ins Visier von Pay-TV-Anbietern geraten können. Ein oberösterreichischer Fußballverein wurde verklagt, weil Spieler in ihrem Klubheim ein Bundesligaspiel über ein privates Abo angesehen haben. Ein Kontrolleur des Pay-TV-Anbieters war vor Ort und wertete dies als illegale öffentliche Vorführung.

 


Obwohl Gerichte dem Verein letztlich keine Schuld zuwiesen, musste er sich durch mehrere Instanzen kämpfen. Um unnötige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, raten wir unseren Mitgliedsvereinen:

Vorsicht bei der Nutzung privater Streaming-Abos in Vereinsheimen!
Nur mit gültiger Lizenz Sportübertragungen öffentlich zeigen!
Bei Unsicherheiten rechtzeitig rechtliche Beratung einholen!

Wir empfehlen, sich mit den Bedingungen der jeweiligen Pay-TV-Anbieter vertraut zu machen, um unerwartete Konsequenzen zu vermeiden. Bei Fragen steht der ASVÖ Oberösterreich gerne unterstützend zur Seite.

Sport verbindet – aber bitte rechtlich abgesichert! ⚖️⚽

Das verwendete Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.

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